Ein wichtiger Schritt bei der Existenzgründung ist das Finden eines passenden Firmennamens. Er wird später im Idealfall das Markenzeichen des Unternehmens und löst bei der Kundschaft eine bestimmte Erwartungshaltung aus. Allerdings müssen bei der Auswahl des Firmennamens Spielregeln eingehalten werden, die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Wir sagen Ihnen, auf was Sie bei der Namensfindung Ihres Unternehmens achten sollten.
Prozess der Namensfindung
Der Prozess der Namensfindung kann sich unter Umständen in die Länge ziehen. Die erste Idee muss zwar nicht die schlechteste, doch auch nicht zwangsläufig die beste sein. Bewährt hat sich in der Praxis ein Brainstorming mit mehreren an der Gründung beteiligten Personen. Bei der Namensfindung müssen Kriterien wie die Unternehmensziele, die Zielgruppe und der Markenkern der Firma berücksichtigt werden. Auch das Alleinstellungsmerkmal, das Ihr Unternehmen von den Mitbewerbern unterscheidet, kann in die Überlegungen einfließen.
Der Firmenname kann den Namen des Gründers enthalten oder eine klare Verbindung zur Produktpalette herstellen. Wichtig ist, dass er individuell und einzigartig ist und keine Urheberrechte verletzt. Schließlich soll der Name später ein hohes Identifikationspotenzial besitzen und bei den Kunden bestimmte Emotionen hervorrufen.
Inhaltlicher Bezug des Firmennamens
Die meisten Firmennamen haben einen inhaltlichen Bezug zum Geschäftsbereich oder zum Gründer. Unterschieden wird zwischen Sachnamen, Personennamen, Fantasienamen und Mischformen.
Sachnamen: Sachnamen haben einen eindeutigen Bezug zum Gewerbe. Bereits aus dem Namen lässt sich für Außenstehende ableiten, auf welchem Gebiet das Unternehmen tätig ist. Klassische Beispiele sind die Begriffe „Altstadtgärtnerei“ oder „Café am Markt“.
Personennamen: Bei Personennamen für ein Unternehmen spielt der Name des Gründers die dominierende Rolle. Ein Beispiel aus dieser Kategorie wäre der Begriff „Schulz & Weingart GbR“.
Fantasienamen: Wie die Bezeichnung bereits verrät, ist in einem Fantasienamen weder der Name des Gründers noch ein Bezug zum Geschäftsfeld enthalten. Einige Fantasienamen haben es zu so großer Bekanntheit gebracht, dass über sie das gesamte Unternehmen identifiziert wird. „Amazon“ und „Google“ sind dabei nur zwei prominente Beispiele.
Mischvarianten: Einige Firmennamen sind Mischvarianten, die verschiedene Elemente der aufgezählten Konstellationen enthalten. Beispiele für diese Kategorie wären „Anwaltskanzlei Müller & Partner“ oder „Kfz-Meisterbetrieb Andreas Schmidt GmbH“.
Rechtliche Aspekte
Bei der Findung eines Firmennamens gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Wer für sein Unternehmen die Rechtsform der GmbH gewählt hat, muss sich im Handelsregister eintragen lassen. Dieser Zusatz der Rechtsform muss zwingend Bestandteil des Firmennamens sein. Eine Kfz-Werkstatt müsste sich demzufolge „Kfz-Meisterbetrieb Andreas Schmidt GmbH“ nennen.
Einzelunternehmer mit einem Kleingewerbe müssen darauf achten, dass der Vor- und Zuname in der Firmenbezeichnung auftaucht. Ein Shop für Geschenkartikel könnte danach die Bezeichnung „Geschenkartikel Petra Sommer“ tragen. Das Gleiche gilt für Fantasienamen wie „Rainbow-Versand Frank Winter“.
Wer ein Gewerbe als Freiberufler anmeldet, muss ebenfalls bestimmte Rechtsvorschriften beachten. Zwingend vorgeschrieben hat der Gesetzgeber, dass die korrekte Firmenbezeichnung im Namen enthalten sein muss. Das gilt beispielsweise für die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Handelsvertreter“ oder „Kfz-Mechatroniker“.
Um keine Abmahnung oder einen Rechtsstreit zu riskieren, ist vor der Gewerbeanmeldung zu prüfen, ob der ausgewählte Firmenname keine Markenrechte verletzt. Andererseits sollten Gründer den eigenen Namen schützen lassen, um Missbrauch vorzubeugen. Zuständig dafür ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Dort können Sie in einem Zuge auch das Firmenlogo schützen lassen.
Mehr Informationen rund um den Firmennamen und den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen erfahren Sie von den Experten der Krüger Unternehmensberatung.