Gründungszuschuss 2024 beantragen: In 10 Schritten zur Förderung

Der Gründungszuschuss ist eine von der Agentur für Arbeit bewilligte Geldspritze für Gründer und Selbstständige. Er gehört zu den wichtigsten Fördermitteln in diesem Bereich. Lesen Sie hier, welche 10 Schritte erforderlich sind, um den Gründungszuschuss 2024 zu beantragen.

 

Schritt 1: Genau informieren

Bereits vor mehr als 10 Jahren hat die damalige Bundesregierung Kürzungen beim Gründungszuschuss vorgenommen. Da sich die Bedingungen in der Praxis schnell ändern, ist es wichtig, dass Sie sich genau informieren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in den Genuss der finanziellen Unterstützung zu kommen. Eine Anlaufstelle ist die Webseite der Agentur für Arbeit.

 

Schritt 2: Voraussetzungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Gründungszuschuss erfüllen. Dazu müssen Sie arbeitslos sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein, einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben und eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben. Sofern Sie noch kein Arbeitslosengeld I beziehen, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Beginn der Selbstständigkeit arbeitslos melden.

 

Schritt 3: Antrag bei der Agentur für Arbeit abholen

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, holen Sie im dritten Schritt den Antrag für den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit ab und führen Sie ein Vorgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Dabei wird geprüft, ob Sie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Selbstständigkeit erfüllen. Sie müssen verschiedene Dokumente wie einen Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über Ihre Qualifikation und Berufserfahrung vorlegen.

 

Schritt 4: Zulassung bzw. Erlaubnis beschaffen

Im vierten Schritt beschaffen Sie sich die nötige Erlaubnis oder Zulassung für Ihre Selbstständigkeit, falls dies erforderlich sein sollte. Je nach Art und Umfang Ihrer Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung, eine Handwerkskarte, eine Steuernummer und/oder eine Berufshaftpflichtversicherung.

 

Schritt 5: Beratung in Anspruch nehmen

Nehmen Sie eine geförderte Beratung in Anspruch, die in einigen Bundesländern als Vorgründungscoaching bezeichnet wird. Ein Coach hilft Ihnen bei der Erstellung Ihres Businessplans und bei der Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit. Sie erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten für ein Vorgründungscoaching erstattet, maximal jedoch 4.000 Euro.

 

Schritt 6: Businessplan erstellen

Die Erstellung eines Businessplanes ist obligatorisch bei jeder Beantragung des Gründungszuschusses. In diesem Dokument erläutern Sie Ihre Geschäftsidee, Ihre Ziele, Ihre Strategie, Ihre Marktanalyse, Ihre Finanzplanung und Ihre Risikobewertung. Ein Businessplan ist nicht nur für den Gründungszuschuss wichtig, sondern auch für Ihre eigene Planung und für potenzielle Partner und Investoren.

 

Schritt 7: Fachkundige Stellungnahme einholen

Eine fachkundige Stellungnahme ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist und einen langfristigen Erfolg Ihrer Selbstständigkeit ermöglicht. Wenn eine solche Stellungnahme der Agentur für Arbeit vorliegt, steigen Ihre Chancen, dass Ihr Antrag für den Gründungszuschuss bewilligt wird. Eine fachkundige Stellungnahme stellen neben verschiedenen Berufsverbänden auch Steuerberater und Unternehmensberater aus.

 

Schritt 8: Anmeldung der Selbstständigkeit

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmelden. Freiberufler melden die Selbstständigkeit direkt beim zuständigen Finanzamt an, während Gewerbetreibende das Gleiche beim Gewerbeamt tun. Sie erhalten eine Steuernummer, die Sie für Ihre Rechnungen und Steuererklärungen benötigen. Außerdem müssen Sie entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.

 

Schritt 9: Gründungszuschuss beantragen

Mit der Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit haben Sie den vorletzten Schritt erledigt. Wichtig ist, dass Sie sämtliche Unterlagen wie den Businessplan, die fachkundige Stellungnahme und den Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit beifügen. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag prüfen und teilt Ihnen schriftlich die Entscheidung mit.

 

Schritt 10: Der Startschuss für den Beginn der Selbstständigkeit

Erhalten Sie die Bewilligung für den Gründungszuschuss, ist dies der Startschuss für den Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Sie starten mit der Arbeit und müssen ab diesem Zeitpunkt der Agentur für Arbeit regelmäßig Nachweise über Ihre Tätigkeit und Ihre Einkünfte vorlegen.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt: In der ersten Phase erhalten Sie sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase erhalten Sie neun Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Sie müssen die zweite Phase gesondert beantragen und dabei nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig sind.

Tatkräftige Unterstützung bei der Beantragung des Gründungszuschusses erhalten Sie auf Wunsch von den Spezialisten der Krüger Unternehmensberatung.

Wir beraten Sie gern!
Gründungszuschuss 2024