Gegen Ideenklau schützen: Bedeutung von Markenschutz für Existenzgründer und Solo-Selbstständige

Wenn Gründer und Soloselbstständige mit einer zündenden Geschäftsidee durchstarten, ist die Euphorie zunächst groß. Lassen sich zudem zahlreiche Käufer für das Produkt oder die Dienstleistung finden, ist der Grundstein für ein erfolgreiches Startup gelegt.

Doch wirtschaftlicher Erfolg zieht auch Nachahmer an. Was zunächst nach einem Ritterschlag klingt – das Nachahmen einer Geschäftsidee – ist für Gründer der Super-Gau! Aus diesem Grund ist es erforderlich, rechtzeitig die Geschäftsidee markenrechtlich schützen zu lassen, um Nachahmern keine Chance zu geben.

 

Marke und Markenschutz

Um die Relevanz des Markenschutzes beurteilen zu können, muss zunächst die Bedeutung des Begriffs Marke geklärt werden. Eine Marke dient zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen und zur zweifelsfreien Identifizierung selbiger. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist eine Marke ein Zeichen, das unter Schutz steht und nur vom Inhaber der Markenrechte genutzt werden darf. Bei diesen Zeichen kann es sich um Wörter, Logos, Abbildungen, Farben, Multimediaelemente, Töne oder Hologramme handeln.

Wird eine Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen, steht die Marke unter Schutz. Was dieser sogenannte Markenschutz beinhaltet, wird in der Markenschutzverordnung geregelt. Derjenige, der die Marke eintragen ließ, hat an den betroffenen Waren oder Dienstleistungen ein alleiniges Nutzungsrecht. Er kann die Marke jederzeit verkaufen oder Dritten ein Nutzungsrecht einräumen. Alle zehn Jahre fällt eine Gebühr für die Verlängerung der Markenrechte an. Versäumt der Inhaber die Zahlung, wird die Marke gelöscht.

 

Markenschutz hat enorme Bedeutung

Die enorme Bedeutung des Markenschutzes wird am Beispiel Apple deutlich. Der Tech-Gigant hat nicht nur den Firmennamen und das weltberühmte Logo mit dem angebissenen Apfel als Marke schützen lassen, sondern auch die gesamte Produktpalette. Der Markeninhaber hat sämtliche Rechte an seiner Marke und kann ein ganzes Universum aus Produkten oder Dienstleistungen um diese aufbauen. Die Produktpalette des Computerherstellers wurde im Lauf der Jahrzehnte kontinuierlich ausgebaut. Gestartet ist Apple mit dem Mac-PC. Heute gehören starke Marken wie iPad, iPod, iPhone und Apple Watch zum Produktportfolio.

Am Beispiel Apple wird auch die Bedeutung des Markenschutzes als Instrument zur Kundenbindung deutlich. Käufer dieser Produkte gehören zu den treuesten Fans des Unternehmens. Noch vor kurzer Zeit bildeten sich lange Schlangen vor den Verkaufsstellen, wenn ein neues Modell des iPhones auf den Markt kam.

 

Marke eintragen beim DPMA

Soloselbstständige und Gründer, die eine Marke schützen lassen wollen, müssen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen Antrag einreichen. Vorher muss geprüft werden, ob das Produkt oder die Dienstleistung bereits geschützt ist. Darüber hinaus prüft das DPMA die allgemeine Verfügbarkeit der Zeichen, die geschützt werden sollen. Unter bestimmten Bedingungen wird kein Markenschutz erteilt und der Antrag abgelehnt. Dies gilt unter anderem für den Fall, dass ein Hoheitszeichen enthalten ist, die Unterscheidungsfähigkeit zu anderen Zeichen fehlt oder das zu schützende Produkt sittenwidrig ist.

 

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