Bildungsurlaub – Definition, Voraussetzungen und Antragstellung

Bildungsurlaub – Definition, Voraussetzungen und Antragstellung

Regelmäßige Weiterbildungen sind der Schlüssel zu beruflichem Erfolg und persönlicher Weiterentwicklung. Doch oft fehlt im stressigen Arbeitsalltag die Zeit, sich intensiv mit neuen Fachthemen auseinanderzusetzen. Genau hier setzt der Bildungsurlaub an: Er ermöglicht es Arbeitnehmern, sich während der Arbeitszeit fortzubilden – und das bei vollem Gehalt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Bildungsurlaub ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie ihn erfolgreich beantragen.

Bildungsurlaub: So sichern Sie sich Ihre bezahlte Weiterbildung

Eine Weiterbildung, die während der Arbeitszeit bei fortlaufendem Gehalt erfolgt – klingt zu schön, um wahr zu sein? Ein Bildungsurlaub macht es möglich. In Deutschland stehen (fast) jedem Arbeitnehmer bis zu fünf bezahlte Tage pro Jahr für eine Weiterbildung zur Verfügung. Diese Regelung variiert jedoch je nach Bundesland, da das Bildungsurlaubsgesetz nicht einheitlich geregelt ist. Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig über ihre Ansprüche und die Voraussetzungen informieren, um ihren Bildungsurlaub optimal zu nutzen.

Die Experten unserer Unternehmensberatung bei Leipzig haben die wichtigsten Informationen und Tipps der Weiterbildungsfreistellung für Sie zusammengefasst:

Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, berufliche oder persönliche Kompetenzen zu erweitern. Jedes Bundesland hat hierzu eigene Regelungen für den Bildungsurlaub, die in den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen festgelegt sind.

Wichtig zu wissen: Bildungsurlaub ist kein zusätzlicher Erholungsurlaub, sondern eine bezahlte Freistellung zur Weiterbildung. Ob die Weiterbildung berufsspezifisch oder allgemeinbildend ist, spielt keine Rolle – der Anspruch bleibt bestehen.

Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?

 Die Dauer des Bildungsurlaubs variiert in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland. In der Regel stehen Arbeitnehmern fünf Arbeitstage pro Jahr zu. In einigen Bundesländern, wie etwa in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, können diese Tage auch über zwei Jahre hinweg angespart werden.

Folgende gesetzliche Regelungen gelten für die einzelnen Bundesländer:

  • Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr
  • Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland: 5 Tage pro Jahr, teilweise anrechenbar auf zwei Jahre
  • Sachsen und Bayern: Kein gesetzlicher Anspruch

Übrigens: Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Anzahl der Tage wird in diesem Fall anteilig berechnet.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, und zwar unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist mehrheitlich, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht. Auch Auszubildende können in vielen Bundesländern Bildungsurlaub beantragen. Einschränkungen gibt es lediglich für einzelne Berufsgruppen. Für Beamte gelten beispielsweise eigene Regeln. Auch Minijobber haben nicht in jedem Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub.

Wer trägt die Kosten für den Bildungsurlaub?

Während des Bildungsurlaubs zahlen die Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern weiterhin das reguläre Gehalt. Die Kosten für die Weiterbildung selbst, wie Kursgebühren, Materialien oder Reisekosten, müssen in der Regel die Arbeitnehmer tragen. Einige Bundesländer bieten jedoch Fördermöglichkeiten oder Zuschüsse an. Darüber hinaus gibt es Kurse, die speziell für den Bildungsurlaub konzipiert sind und entsprechend kostengünstig angeboten werden.

Wie erfolgt die Antragstellung auf Bildungsurlaub?

Die Antragstellung für einen Bildungsurlaub ist unkompliziert, erfordert aber eine gewisse Vorbereitung:

  1. Passenden Kurs wählen: Die Weiterbildung muss als Bildungsurlaub anerkannt sein. Listen anerkannter Kurse sind bei den Bildungsministerien der Bundesländer oder bei den Bildungsträgern einsehbar.
  2. Bescheinigung einholen: Der Bildungsträger stellt eine Bescheinigung über die Anerkennung des Kurses als Bildungsurlaub aus.
  3. Antrag beim Arbeitgeber einreichen: In der Regel reicht ein formloses Schreiben mit der Kursbescheinigung. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen und muss dies begründen.
  4. Fristen beachten: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Fristen für die Antragstellung. In vielen Fällen muss der Antrag mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
  5. Alternative Möglichkeiten prüfen: Falls der Antrag abgelehnt wird, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Betriebsrat oder der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Zudem gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, eine Ersatzweiterbildung oder eine andere zeitliche Planung zu vereinbaren.
  6. Teilnahmebescheinigung vorlegen: Nach Abschluss der Weiterbildung kann der Arbeitgeber eine Bestätigung über die Teilnahme verlangen.

Weitere Details zu den individuellen Ansprüchen in den Bundesländern finden Sie unter www.bildungsurlaub.de

Fazit: Weiterbildung lohnt sich!

Ein Bildungsurlaub ist eine hervorragende Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Wer sich rechtzeitig informiert und den Antrag korrekt stellt, kann von dieser gesetzlichen Regelung jährlich profitieren.

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